Stand: 2011-07-24
Änderungsanträge müssen vom Mitglied unterschrieben sein, da sonst keine Bearbeitung!
Dem Antrag muß unbedingt der bisherige Schützenausweis oder eine entsprechende Verlusterklärung, ggf. auch das Sonderblatt, beigefügt sein.
Nicht ordungsgemäß ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen werden und müssen an die Gaue zurückgegeben werden.
Meldeschluß: 15. August 2012
Hinweise für das Sportjahr 2012