Paßänderung

Stand: 2011-07-24

Änderungsanträge müssen vom Mitglied unterschrieben sein, da sonst keine Bearbeitung!

Dem Antrag muß unbedingt der bisherige Schützenausweis oder eine entsprechende Verlusterklärung, ggf. auch das Sonderblatt, beigefügt sein.

Nicht ordungsgemäß ausgefüllte Anträge oder unvollständige Unterlagen werden und müssen an die Gaue zurückgegeben werden.

Meldeschluß: 15. August 2012

Hinweise für das Sportjahr 2012

Neuer Passantrag

Passantrag für ausländische Schützen

Vereinswechsel