Aufbewahrungsfristen

Datum 16.12.2004 20:38:39 | Thema: Allgemein

Jeder gemeinnützige Verein hat gegenüber dem Finanzamt auch gewisse Aufbewahrungsfristen für seine Geschäftsunterlagen einzuhalten:

- Kassenbücher, Konten, Inventare, Vermögensaufstellungen, Bilanzen und ähnliche Unterlagen

10 Jahre

- Geschäftsbriefe, Rechnungen sowie andere Belege über Einnahmen und Ausgaben

6 Jahre


Die Aufbewahrungsfrist beginnt zum Ende des Jahres, in welchem die jeweilige Unterlage zuletzt bearbeitet worden ist.


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