
Aufbewahrungsfristen
Datum 16.12.2004 20:38:39 | Thema: Allgemein
| Jeder gemeinnützige Verein hat gegenüber dem Finanzamt auch gewisse Aufbewahrungsfristen für seine Geschäftsunterlagen einzuhalten:
- Kassenbücher, Konten, Inventare, Vermögensaufstellungen, Bilanzen und ähnliche Unterlagen
10 Jahre - Geschäftsbriefe, Rechnungen sowie andere Belege über Einnahmen und Ausgaben
6 Jahre
Die Aufbewahrungsfrist beginnt zum Ende des Jahres, in welchem die jeweilige Unterlage zuletzt bearbeitet worden ist.
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