Hauptmenü
Top Artikel
Allgemein
Autor : xoxswr
Artikel ID : 39
Zielgruppe : Default
Version 1.00
Veröffentlichungs Datum: 16.12.2004 20:38:39
Gelesen : 1093
Allgemein

Jeder gemeinnützige Verein hat gegenüber dem Finanzamt auch gewisse Aufbewahrungsfristen für seine Geschäftsunterlagen einzuhalten:

- Kassenbücher, Konten, Inventare, Vermögensaufstellungen, Bilanzen und ähnliche Unterlagen

10 Jahre

- Geschäftsbriefe, Rechnungen sowie andere Belege über Einnahmen und Ausgaben

6 Jahre


Die Aufbewahrungsfrist beginnt zum Ende des Jahres, in welchem die jeweilige Unterlage zuletzt bearbeitet worden ist.

0
Drucker geeignete Seite Sende diesen Artikel einem Freund
Die hier veröffentlichten Artikel und Kommentare stehen uneingeschränkt im alleinigen Verantwortungsbereich des jeweiligen Autors.
Suche
Login
Mitgliedsname:

Passwort:

Login speichern



Passwort vergessen?

Registrieren
Wer ist online
83 Besucher sind Online (1 halten sich im Bereich Artikel auf)

Mitglieder: 0
Gäste: 83

mehr...