Autor : xoxswr
Artikel ID : 39
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Version 1.00
Veröffentlichungs Datum: 16.12.2004 20:38:39
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Jeder gemeinnützige Verein hat gegenüber dem Finanzamt auch gewisse Aufbewahrungsfristen für seine Geschäftsunterlagen einzuhalten:
- Kassenbücher, Konten, Inventare, Vermögensaufstellungen, Bilanzen und ähnliche Unterlagen
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