Autor : xoxswr
Artikel ID : 39
Zielgruppe : Default
Version 1.00
Veröffentlichungs Datum: 16.12.2004 20:38:39
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Jeder gemeinnützige Verein hat gegenüber dem Finanzamt auch gewisse Aufbewahrungsfristen für seine Geschäftsunterlagen einzuhalten:
- Kassenbücher, Konten, Inventare, Vermögensaufstellungen, Bilanzen und ähnliche Unterlagen
- Geschäftsbriefe, Rechnungen sowie andere Belege über Einnahmen und Ausgaben
Die Aufbewahrungsfrist beginnt zum Ende des Jahres, in welchem die jeweilige Unterlage zuletzt bearbeitet worden ist.

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