Autor : xoxswr
Artikel ID : 33
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Veröffentlichungs Datum: 16.12.2004 19:01:16
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Immer wieder gibt es Anfragen, ob nun die ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung für die Ausnahmegenehmigung zum Schießen von Kindern unter 12 Jahren noch erforderlich ist. Das Innenministerium spricht die Empfehlung aus, daß auf die ärztliche Bescheinigung verzichtet werden kann. Das bedeutet, die Sachbearbeiter/-innen der Landratsämter können, müssen aber nicht auf die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung verzichten.

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