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Aktuelle Regeln zu den Blenden
Eingetragen von admin An 01.01.2005 18:20:00 (2042 Lesen)

Hier die aktuellen Regeln zu den Blenden

Blendenregelwerk

und hier noch die Ergänzungen und Korrekturen bzgl. Blenden

  0   Artikel ID : 43
Sicherheitsblatt für alle Wettbewerbe des BSSB
Eingetragen von xoxswr An 18.12.2004 15:42:18 (1329 Lesen)
Allgemein

S i c h e r h e i t s b l a t t für alle Wettbewerbe des Bayerischen Sportschützenbundes
Grundsatz:
Jede Aktion, die der Sicherheit dient, ist notwendig und daher von allen Teilnehmern und Funktionären einzuhalten.
Bitte beachten Sie im Sinne eines reibungslosen Ablaufs unbedingt folgende Punkte: Gültig für alle Waffen Waffen dürfen ausschließlich => in den dafür bestimmten Transportbehältern (Koffer/Tasche) auf der Schießanlage transportiert werden. => in den dafür vorgesehenen Bereichen zur Waffenkontrolle aus-/eingepackt werden. => an dem Schützenstand nach der Freigabe durch den Schießleiter ausgepackt und zusammengebaut werden. => nach der Abnahme durch die Standaufsicht an dem Schützenstand eingepackt werden. Feuerwaffen Alle Feuerwaffen müssen außerhalb des Schützenstands (zugewiesener Bereich, der dem Schützen für den Wettkampf zur Verfügung steht) mit einer Sicherheitskennzeichnung versehen sein. Munitionsattrappen bzw. Teile von echter Munition sind nicht erlaubt. Flinten Alle Flinten müssen in den dafür vorgesehenen Verschlußbehältern (Koffer/Tasche) transportiert werden und dürfen erst an den bereitgestellten Tischen an den Gewehrständern ausgepackt werden. Die Flinten sind anschließend sofort mit abgeknicktem Lauf in den Gewehrständern abzustellen. Es wird darauf hingewiesen, daß die bisher geübte Praxis, die Waffen unverpackt vom Fahrzeug zum Stand zu tragen, nicht akzeptiert wird. Kurzwaffen Die Schützen, die ihre Magazine/Waffen mit mehr als der zugelassenen/angesagten Anzahl von Patronen laden, werden sofort vom Stand verwiesen und von der gesamten Meisterschaft ausgeschlossen. Nach dem Sicherheitsaufruf des Schießleiters müssen die Schützen von der Feuerlinie zurücktreten und werden durch ein Sperrband von der Feuerlinie getrennt. Möglichkeit der Waffenaufbewahrung für Nutzer des Campingplatzes Wir bieten den aktiven Wettkampfteilnehmern an, ihre Waffen in der Waffenaufbewahrung gegen eine Unkostengebühr einzulagern. Nähere Hinweise erhalten sie beim Personal der Waffenkammer.
Achtung!

Ein Verstoß gegen diese Punkte führt zum sofortigen Ausschluß aus dem Wettbewerb.

Dieses Sicherheitsblatt ist gültig für alle Veranstaltungen, die vom Landesverband durchgeführt werden. Bezirken, Gauen und Vereinen wird die Verwendung mit entsprechenden Anpassungen empfohlen.
Bayerischer Sportschützenbund e. V. Gerhard Furnier, 1. Landessportleiter

  0   Artikel ID : 41
Schlaf' eine Nacht drüber!
Eingetragen von xoxswr An 16.12.2004 20:54:23 (1663 Lesen)
Allgemein

Hast du ein Problem, schlaf' besser noch eine Nacht darüber! Alt bekannt, bestens bewährt! Wissenschaftler der Universität Lübeck haben herausgefunden, daß das Gehirn schwere Aufgaben praktisch im Schlaf lösen kann. Für den Test zeigte man den Teilnehmern eine Reihe von Rätseln, in die die Lösungen in Form eines Schlüssels eingebaut waren. Die eine Hälfte der Probanden durfte danach in die Federn, die anderen mußten die Nacht durchmachen. Am nächsten Morgen sahen die Schlaflosen ziemlich alt aus: Sie hatten deutlich geringere Chancen die Lösungen zu finden. Das werten Wissenschaftler als Beleg dafür, daß das Gehirn die Informationen des Vortages im Schlaf neu strukturiert und deshalb Aufgaben besser lösen kann. Uns erscheint es als völlig normal, daß die Unausgeschlafenen weniger fit für irgendwelche Lösungen von Denkaufgaben waren. Problemen aus dem Weg gehen, kann man meistens nicht, sie kommen immer wieder, sie lassen sich auch nicht ertränken, wie manche glauben und zu Alkohol greifen. Das vernebelt nur und alles ist einem im Moment egal, der Katzenjammer kommt dann gleich doppelt: mit einem dicken Kopf und das Problem hat man dazu. Dennoch ist es manchesmal besser, eine Nacht oder auch zwei darüber zu schlafen und dann erst zu reagieren. Bedenke:

Ärger macht krank! Bleib cool!

  0   Artikel ID : 40
Aufbewahrungsfristen
Eingetragen von xoxswr An 16.12.2004 20:38:39 (1203 Lesen)
Allgemein

Jeder gemeinnützige Verein hat gegenüber dem Finanzamt auch gewisse Aufbewahrungsfristen für seine Geschäftsunterlagen einzuhalten: - Kassenbücher, Konten, Inventare, Vermögensaufstellungen, Bilanzen und ähnliche Unterlagen

10 Jahre
- Geschäftsbriefe, Rechnungen sowie andere Belege über Einnahmen und Ausgaben
6 Jahre
Die Aufbewahrungsfrist beginnt zum Ende des Jahres, in welchem die jeweilige Unterlage zuletzt bearbeitet worden ist.

  0   Artikel ID : 39
Die Betreuung von Kindern und Jugendlichen
Eingetragen von xoxswr An 16.12.2004 20:18:14 (789 Lesen)
Allgemein

für das Schießen mit Luftgewehr und Luftpistole bis zum Alter von 14 Jahren und für das Schießen mit allen anderen Waffen - auch Armbrust - bis 16 Jahren erfordert laut Waffenrecht § 27 bzw. § 10 der Waffenrechtsverordnung eine entsprechende Ausbildung. Anerkannt werden in Bayern folgende Ausbildungen: Qualifizierung als Aufsicht und Vereinsübungsleiter (VÜL) bzw. Jugendassistent. Natürlich gelten auch alle höherwertigen Ausbildungen (Übungsleiter "F" (Fachübungsleiter) und "J" (Jugend).

  0   Artikel ID : 38
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