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Verwendung von Schutzbrillen bei den Großkaliber-Kurzwaffenwettbewerben
Eingetragen von xoxswr An 26.01.2008 15:50:00 (3803 Lesen)
Sport

Auf Grund einer aktuellen Anfrage teilen wir mit, dass einer Verwendung einer glasklaren Sicherheitsschutzbrille (vgl. Schutzbrillen Berufsgenossenschaften) bei den Großkaliberwettbewerben Kurzwaffe:

2.53 GK Pistole 9 mm Luger
2.55 GK-Revolver .357 Magnum
2.58 GK-Revolver .44 Magnum
2.59 GK-Pistole .45 ACP
2.45 Zentralfeuerpistole .30 / .38
B.21 Teil A und B - BSSB-Kombi


nichts entgegensteht. Es ist im Sinne der Eigensicherheit der Schützen eher als gewünscht anzusehen.

  0   Artikel ID : 130
Information für die Schützenvereine mit Feuerwaffen
Eingetragen von xoxswr An 01.09.2005 12:47:37 (2344 Lesen)

Ab 01.08.2005 wird die Regelung der Waffenan- bzw. –abmeldung für Jäger und Sportschützen strenger gehandhabt. Gemäß § 14 (Erwerb und Besitz von Schußwaffen und Munition durch Sportschützen) sind die Waffen, welche gekauft bzw. verkauft wurden, dem Landratsamt Freising unverzüglich mitzuteilen, d.h. der Aus- bzw. Eintrag ist innerhalb von 2 Wochen zu beantragen. Sollte die An- bzw. Abmeldung nicht innerhalb dieser Frist, sondern verspätet erfolgen, wird das Landratsamt Freising ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten, wobei erhebliche Kosten entstehen können. Bei mehrmaligen Verstößen ist ein Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse möglich, da die Voraussetzungen der Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben sind. Bei Verlängerungen von Sprengstofferlaubnissen muß darauf geachtet werden, daß diese bei Beantragung nicht bereits abgelaufen sind. Sollte es der Fall sein, daß das Gültigkeitsdatum auch nur um 1 Tag überschritten ist, so ist eine neue Erlaubnis zu beantragen, eine Verlängerung ist dann nicht mehr möglich. Dadurch entstehen für den Antragsteller höhere Gebühren, als bei einer Verlängerung. Landratsamt Freising, 11.07.2005

  0   Artikel ID : 58
Waffenrecht - ärztliche Bescheinigung -
Eingetragen von xoxswr An 16.12.2004 19:01:16 (1350 Lesen)
Sport

Immer wieder gibt es Anfragen, ob nun die ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung für die Ausnahmegenehmigung zum Schießen von Kindern unter 12 Jahren noch erforderlich ist. Das Innenministerium spricht die Empfehlung aus, daß auf die ärztliche Bescheinigung verzichtet werden kann. Das bedeutet, die Sachbearbeiter/-innen der Landratsämter können, müssen aber nicht auf die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung verzichten.

  0   Artikel ID : 33
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